Aktuell bieten wir keine 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO (U40) an.
Aktuell bieten wir keine 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO (U40) an.
Gemäß Waffengesetz müssen alle, die privat und beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, einen Sachkundenachweis, die so genannte Waffensachkunde gemäß §7 WaffG, ablegen.
In der Waffensachkundeprüfung weist der Schüler nach, dass er die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften, sowie die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse erworben hat und praktisch mit einer Waffe umgehen kann. Die Prüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch abgelegt.
Auf Anfrage
Preis pro Teilnehmer 695,00 €